Der Besucherrat

Mit Unterstützung des Amtes für Soziale Dienste wurden Richtlinien für die Funktion des Besucherrats erarbeitet, in denen Aufgabenverteilung, Besucheratswahl und Jahres-, Rechenschafts- und Kassenbericht festgelegt sind. Der Besucherrat vertritt die Interessen der Besucher/innen, verwaltet die Gelder, unterstützt die Leitung bei der Durchführung ihrer Aufgaben und vertritt sie bei Abwesenheit. Alle Mitglieder des Besucheerrates sind jeweils an bestimmten Tagen für die Betreuung und Bewirtung der Besucherschaft verantwortlich. Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Programmtage.